NewsDying Light - BPjM *vorläufige* Indizierung

Dying Light – BPjM *vorläufige* Indizierung



Dass das Zombiespiel Dying Light keinen großen Anklang bei den deutschen Prüfgremien erhalten würde, dürfte niemanden überraschen. Da Dying Light ohne Große Probleme übers Ausland zu bestellen ging und auch viele Händler die AT/US Version anboten, sah sich die BPjM jetzt zum Handeln gezwungen und ließ in einer Sondermitteilung wissen, dass man das Spiel vorläufig auf Liste A indiziert hat.

Übernimm die Kontrolle über den Night Hunter und starte deine Jagd auf menschliche Überlebende. Als ultimativer Jägerzombie kannst du in die Spiele anderer Spieler einfallen und deren Versuch zu überleben mit mehr Schrecken überhäufen. Erlebe den spannenden asymmetrischen Mehrspielermodus als grauenerregende Macht hinter den Invasionen. Töte deine Beute und entwickle übermenschliche Fähigkeiten, um zum schlimmsten Albtraum zu werden, den Harran je erlebt hat. Good night, good luck.

Quelle

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6 Kommentare

  1. Mit der Indizierung von Dying Light geht übrigens kein Verkaufsverbot einher. Vielmehr darf das Spiel »nur« nicht mehr öffentlich beworben werden – darunter fällt auch die Ausstellung des fraglichen Titels in den Regalen eines Händlers. Ein regulärer digitaler Vertriebsweg ist damit quasi ausgeschlossen. Örtliche Einzelhändler verkaufen aber möglicherweise auf explizite Nachfrage noch Rest-Exemplare an volljährige Kunden.




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