Eigentlich soll die USK-Einstufung jüngere Spieler vor Gewalt, Sexismus etc. schützen. In der Praxis ist es aber recht einfach, ein Videospiel zu kaufen, obwohl man das dafür empfohlene Alter nicht erreicht hat. Daher fordern die Obersten Landesjugendbehörden strengere Kontrollen.
Wer unter 18 Jahre alt ist und im stationären Handel ein Spiel kaufen möchte, dass allerdings ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt, hat in der Regel einige Probleme. Spätestens an der Kasse erfolgt oftmals eine entsprechende Kontrolle bzw. Überprüfung des Alters. Blickt man dagegen auf den Online-Handel, gestaltet sich dieses Vorhaben deutlich einfacher. Die Händler können nämlich selbst entscheiden, welchen Weg der Kontrolle sie wählen. Entweder führt man einen Personalausweis-Check bei der Bestellung durch oder dieser wird bei der Zustellung nachgeholt. In vielen Fällen ist es jedoch egal, ob die Paket annehmende Person auch diejenige ist, die das Spiel ursprünglich bestellt hat.
Genau aus diesem Grund fordern die Obersten Landesjugendbehörden strengere Kontrolle. Bereits beim Online-Händler soll sichergestellt sein, dass Kinder sowie Jugendliche erst gar keine USK 18-Titel bestellen können. Zumindest die Marktführer halten sich aber nicht wirklich an die neuen Forderungen. Zudem zweifeln Juristen an, ob das Vorhaben der Behörden überhaupt durch das Jugendschutzgesetz gedeckt wird. Schließlich sei lediglich ein Spezialversand notwendig. Dennoch könnte sich in Zukunft einiges ändern, wenn man ein Videospiel online bestellen möchte.