NewsBIU spricht sich gegen das Hakenkreuz-Verbot aus

BIU spricht sich gegen das Hakenkreuz-Verbot aus



In einem Interview hat sich der Chef des deutschen Spieleverbandes BIU gegen ein Verbot von verfassungswidrigen Symbolen in Videospielen ausgesprochen. Nach seiner Ansicht verstößt dies gegen die Grundrechte der Kunst – und Meinungsfreiheit.

Schaltet man abends den Fernseher ein und klickt sich durch verschiedene Fernsehprogramme, so stößt man auch auf Berichte und Filme über den Zweiten Weltkrieg. Damit werdet ihr unweigerlich auch auf verfassungsfeindliche Symbole treffen, die im Programm gezeigt werden. Wenn es jedoch um Videospiele geht, so sind derlei Symbole nicht erlaubt. Prominentes und gleichzeitig aktuelles Beispiel repräsentiert „Wolfenstein 2: The New Colossus“. Um den Paragraphen §86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) zu erfüllen, wurden die verfassungswidrigen Symbole ersetzt durch neutrale Kennzeichnungen.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands für Interaktive Unterhaltungssoftware, Felix Falk, hat in einem Gespräch mit Gamesmarkt sich für eine Aufhebung dieses Verbots eingesetzt. „Computer- und Videospiele haben sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wertvollen Kulturgut entwickelt. Museen auf der ganzen Welt zeigen heute Games-Ausstellungen, immer häufiger werden digitale Spiele in den Feuilletons der großen Tagesszeitungen diskutiert. Dennoch gibt es einen wesentlichen Unterschied zu anderen Medien: Während beispielsweise im Film verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz bei entsprechendem Kontext verwendet werden können, wird dieses Recht Games bisher nicht eingeräumt.“

 

Betrachte man die sehr erfolgreiche Entwicklung von Computer – und Videospielen, so erscheine das pauschale Verbot, verfassungsfeindliche Symbole zu verwenden, willkürlich. Außerdem verstöße man damit, so Falk, gegen das Grundrecht der Kunst – und Meinungsfreiheit. Videospiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen werden von der USK nicht geprüft, da bereits bei der Antragsstellung eine Beurteilung abgelehnt wird.

„Die Entscheidung, bei Spielen, die verfassungsfeindliche Symbolik enthalten, keinen Verwaltungsakt zu erteilen, haben die Obersten Landesjugendbehörden getroffen, in deren alleiniger Zuständigkeit dies liegt. Solch ein Verwaltungsakt ist Voraussetzung für die Vergabe eines USK-Kennzeichens nach dem Jugendschutzgesetz. Aus diesem Grund haben wir als Verband und einer der Träger der USK derzeit keine Möglichkeit, eine unmittelbare Änderung dieser Praxis im Verfahren der USK zu erreichen.“ , so Felix Falk.

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