Sony hat im Rechtsstreit gegen die Firma Datel eine Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die von Datel verkaufte Software, die unter anderem unendlich Boosts im Rennspiel MotorStorm ermöglicht, nicht gegen das europäische Urheberrecht verstößt. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Gaming-Branche haben.
Datel-Software erlaubt Spielvorteile ohne Eingriff in den Quellcode
Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob die von Datel entwickelte Software, die es Spielern ermöglicht, in MotorStorm unendlich Boosts zu nutzen und die Konsole per Bewegungssensor zu steuern, gegen die EU-Urheberrechtsgesetze von 2009 verstößt. Sony argumentierte, dass die Software „wie ein Parasit“ an das Spiel andocke. Allerdings greift das Programm nicht in den Quellcode des Spiels ein, sondern verändert lediglich Variablen im Arbeitsspeicher der Konsole.
Der Fall wurde vor dem Europäischen Gerichtshof, der höchsten Justizinstanz der Europäischen Union, verhandelt. Die zentrale Frage war, ob die Software von Datel eine Verletzung des europäischen Urheberrechts darstellt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Computerspiele regelt.
Keine Urheberrechtsverletzung: Vergleich mit einem Buch
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Maciej Szpunar, sprach sich in einem Gutachten zugunsten von Datel aus. Er zog einen Vergleich mit der Literatur: „Der Autor eines Kriminalromans kann dem Leser nicht verbieten, zum Ende des Buches zu blättern, um den Mörder herauszufinden, auch wenn dies den Lesegenuss beeinträchtigen könnte und die Bemühungen des Autors, Spannung aufzubauen, zunichtemacht.“
Der Gaming-Aktivist Ross Scott unterstützte diese Sichtweise und erklärte, dass es sich bei der Möglichkeit, in einem Einzelspieler-Spiel zu schummeln, um ein „opferloses Verbrechen“ handle. Er verglich die Funktion der Software mit der Hervorhebung von Textstellen in einem Buch oder dem Wechseln der Reifen bei einem Auto.
Gerichtshof entscheidet zugunsten von Datel
Das Gericht entschied letztendlich zugunsten von Datel und stellte fest, dass die Software lediglich vorübergehend Variablen in den Arbeitsspeicher überträgt, was keine Verletzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Computerprogrammen darstelle. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Richtlinie zum rechtlichen Schutz von Computerprogrammen erlaubt es dem Inhaber dieses Schutzes nicht, den Vertrieb von Software durch Dritte zu untersagen, die lediglich temporär übertragene Variablen verändert.“
Weiterhin wurde betont, dass der Urheberrechtsschutz sich nur auf die „intellektuelle Schöpfung bezieht, wie sie im Quell- und Objektcode eines Computerprogramms reflektiert wird“.
Auswirkungen auf die Gaming-Industrie
Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gaming-Industrie haben, insbesondere in Bezug auf die Kontrolle über Modifikationen und Cheats in Spielen. Während Sony argumentierte, dass solche Software das Spielerlebnis beeinträchtigen und die Integrität ihrer Spiele untergraben könnte, sehen Befürworter wie Ross Scott in dieser Entscheidung einen Sieg für die Spielerfreiheit.
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Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil auf zukünftige Fälle und den Umgang der Entwicklerstudios mit Drittanbieter-Software auswirken wird.
Quelle:https://www.euronews.com/my-europe/2024/10/17/eu-court-upholds-right-to-sell-playstation-add-ons-in-loss-for-sony-datel-game-mods
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